Dass Mitarbeiter*innen älter werden, überrascht scheinbar immer noch. Besonders die Tatsache, dass Körper und Seele, haben sie einen Großteil des Arbeitslebens durchgehalten, mitunter nicht mehr so belastbar sind, wie sie es einmal waren.

Konzepte zur Gesundheitsförderung wurden installiert und werden in Zukunft bestimmt Erleichterungen bringen.

Menschen, die aber bereits jetzt bald vor der Pension/dem Ruhestand stehen, sowie die Babyboomer, brauchen andere Maßnahmen. Sie sind oft unsere erfahrensten Kolleg*innen und verfügen über viel erprobtes und evaluiertes Wissen, dass sie täglich einbringen und so auch weitergeben können. Aus dem Krankenstand heraus ist das nicht möglich, zu dem kommt es aber unweigerlich, wenn die Herausforderungen des schnelllebigen Arbeitsalltages zu groß werden.

Altersteilzeit?

Zu lange warten die Kolleg*innen der MA10 schon auf eine Lösung. Nachdem die Altersteilzeit, die wir lange gefordert haben, endlich angekündigt wurde, kam sofort die Ratlosigkeit und die Stagnation hinterher. Anträge wurden abgelehnt und wurden wegen kommunizierter Aussichtslosigkeit oft gar nicht mehr geschrieben. Wenn es nun heißt, es wären nicht so viele gewesen, so könnte Letzteres ein Grund dafür sein, anders ist es aufgrund der immer wiederkehrenden Fragen von Kolleg*innen nicht zu erklären.

Ja, das Personal in Altersteilzeit fehlt dann im ersten Moment. Es fehlt aber auch, wenn es im Krankenstand ist. Altersteilzeit macht es möglich, eine wirksame Teilung zwischen Arbeits- und Erholungsphasen zu schaffen.

  • Ein Vorteil besteht darin, zwar weniger Zeit mit Arbeit zu verbringen, aber dennoch keine Sorge um finanzielle Einbußen in der Pension haben zu müssen.
  • Die Zeit, die mit Arbeit verbracht wird, kann umso ressourcenvoller und stabiler erlebt und geleistet werden, weil die Erholungsphasen alternsentsprechend ausreichen.
  • Alle Berufsgruppen haben den Bedarf und sollen die Möglichkeit der Umsetzung bekommen
  • Eine nach Jahren gestaffelte Umsetzung über die kommenden Jahre ermöglicht den Kolleg*innen knapp vor der Pension die Altersteilzeit und dem Betrieb die Veränderung der personellen Ressourcen zu verkraften. Eine Steigerung bis hin zu 5 Jahren Altersteilzeit wäre mit der Staffelung absehbar und einschätzbar für alle Beteiligten
  • Mitarbeiter*innen in Altersteilzeit sind keine „Beiwagerln“ oder Ersatz. Sie büßen dadurch nichts ihrer Fachlichkeit und Kompetenz ein.

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