Heimaufenthaltsgesetz und Aufsichtspflicht zählen neben dem Wiener Kindergartengesetz und dem Bildungsplan zu unseren gesetzlichen Grundlagen!

Kindergärten stehen im Fokus der Gesellschaft und wir Mitarbeiter*innen haben eine hohe Verantwortung gegenüber den Eltern und den uns anvertrauten Kindern.

Um in Zeiten des offenen Arbeitens und den oftmaligen personellen Engpässen gut durch den Alltag zu kommen, nimmt das genaue Hinschauen immer mehr Raum ein. Um Klarheiten zu schaffen und offen über die Herausforderungen unserer Tätigkeit zu kommunizieren, aber auch tabulos über den notwendigen Schutz der Mitarbeiter*innen in Krisensituationen zu reden, dürfen wir das Aufsichtspflichtgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz in Erinnerung bringen. Beides betrifft uns im Alltag und wird im Ernstfall, beispielsweise bei Anzeigen oder Anklagen bei der Staatsanwaltschaft, unseren Handlungen zu Grunde gelegt. Genauso wie das große Thema Kinderschutz, von dem unser Stadtrat sagt, dass da die strengsten Vorgaben entwickelt werden sollen und eine absolute Einhaltungs- und Durchführungspflicht gelebt werden muss.

Heimaufenthaltsgesetz – Grundlegende Information:

Um diese Situation in Heimen für Minderjährige zu verbessern, wurde das Heimaufenthaltsgesetz im Sommer 2018 novelliert. Es schließt seitdem auch Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger und Sonderschulen ein und regelt, wann und unter welchen Umständen die Freiheit beschränkt werden darf.

Das nämlich ist nur dann erlaubt, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, wenn die Beschränkung dokumentiert und gemeldet wird und wenn das gelindeste Mittel angewendet wird. Vertretungsnetzwerke und die Volksanwaltschaft kontrollieren gemeldete Fälle und machen unangekündigte Besuche.

Das Heimaufenthaltsgesetz gilt in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger sowie in sonstigen, ähnlichen Einrichtungen und Krankenanstalten (ausgenommen psychiatrische Abteilungen).

Freiheitsbeschränkungen bei Kindern und Jugendlichen

Eine Freiheitsbeschränkung ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Für Kinder und Jugendliche gelten Menschenrechte genauso, wie für Erwachsene. Das heißt, eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit ist nur auf Basis von Gesetzen möglich. Eine Freiheitsbeschränkung bei Kindern und Jugendlichen liegt dann vor, wenn die Beschränkung der Bewegungsfreiheit altersuntypisch ist. Altersuntypisch wäre z. B. die Verwendung eines Gitterbettes für einen Sechsjährigen. Sie darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, die im Heimaufenthaltsgesetz genannt werden.

Heimaufenthaltsgesetz: Zur Geschichte der Entstehung des Gesetzes

Der Auslöser der Initiative, ein Heimaufenthaltsgesetz einzuführen,
war eine sogenannte Menschenrechtslücke. Die Bewohner*innen unterschiedlicher Institutionen befinden sich rechtlich gesehen freiwillig in den Einrichtungen, in denen sie leben. Trotzdem kommt es immer wieder zu Situationen, in denen eine meist vorübergehende Freiheitsbeschränkung auch gegen deren Willen erforderlich ist, um einer Selbst- oder Fremdgefährdung vorzubeugen. Um mögliche Willkür und Machtmissbrauch auszuschließen, war/ist das vorliegende Gesetz die Lösung.

Und was hat das alles mit den Kindergärten zu tun?

Mit 2018 befand der Gesetzgeber, dass auch die Kindergärten (früher Kindertagesheime) dieses Gesetz zu vollziehen haben. Nun haben wir neben der gesetzlichen Vorlage des Kindergartengesetzes und der Aufsichtspflicht auch auf das Heimaufenthaltsgesetz zu achten und den Bildungsplan durchzuführen.

Auf den ersten Blick ergeben sich mehr Fragen als Lösungsansätze für unsere Mitarbeiter*innen. Wie soll das alles unter einen „Hut“ zu bringen sein?

Bildungsansprüche versus Bildungsalltag

Unsere Vorbereitung und Reflexion stellt die Basis unserer pädagogischen Handlungen dar und dokumentiert unser Tun im Alltag. Besondere Geschehnisse und die Verankerung gemeinschaftlicher Regeln lassen sich nachvollziehen und über weite Strecken tagesaktuell nachvollziehen.

Basierend auf den Eckpunkten der Bildungsübermittlung und Beaufsichtigung der uns anvertrauten Kinder, kommen wir unserer hohen Verpflichtung in ausgezeichneter Weise nach. Situationsorientiert haben wir gelegentlich auch Entscheidungen zu treffen, welche das Wohl des einzelnen Kindes oder auch mehrerer Kinder zu schützen hat. Diese sind zu dokumentieren und im Bedarfsfall (Vorgaben der MA 10) zu melden.

Das Bewusstsein darüber, dass die Eltern uns Mitarbeiter*innen in den Bildungsinstitutionen ihren größten Schatz – ihr/e Kind/er – zur Bildung und Betreuung über eine Zeit des Tages anvertrauen, ist der Motor für transparentes und ordnungsgemäßes Handeln.

Nun ist es aber so, dass der Bildungsauftrag in seinem ganzen Spektrum auch gelegentlich Situationen mit sich bringt, die dem Kind nicht sofort nachvollziehbar sind und auch manchmal gegen die unmittelbaren Eigeninteressen sprechen.

Und genau hier braucht es mehr Verständnis, Vertrauen, Empathie, Einfühlungsvermögen, Zuwendung und Rücksichtnahme zwischen den Erziehungspartner*innen und uns Mitarbeiter*innen, um die Entwicklung der Kinder bestmöglich zu fördern und die zufriedenstellende Teilhabe in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Heimaufenthaltsgesetz und Aufsichtspflicht als Grundlage

Das Wohl und der Schutz der Kinder steht immer im Mittelpunkt unserer Arbeit und ist die Basis unserer pädagogischen Handlungen. Letztendlich ist das auch unsere Motivation in Zeiten wie diesen, in denen wir unter massiven Einschränkungen der ohnedies unzureichenden Rahmenbedingungen leiden, aber trotzdem noch immer einen super Bildungsjob in der Stadt für die Jüngsten der Stadt leisten.

Und daran werden auch schmierige Interviews, Medienberichte und Hetzkampagnen, die den Generalverdacht des Machtmissbrauches im elementarpädagogischen Bereich ungebremst verbreiten, nichts ändern.

Es ist auch wichtig anzumerken, dass unser Interesse bei irritierenden Situationen sehr groß ist, dass Aufklärung und sofortige Kommunikation an erster Stelle stehen. Gute Lösungen sind nie durch populistische Aktionen zu erreichen und hinterlassen Verwirrung und Misstrauen.

Das Schüren von Interessenskonflikten zwischen Eltern und Mitarbeiter*innen in Krisensituationen ist niederträchtig und absolut verwerflich. Vielmehr sind Visionen gefragt, welche das Miteinander positiver gestalten.

Die Arbeit in den elementarpädagogischen Einrichtungen findet unter Bedingungen kritisch zu betrachtender Ressourcen statt. Personal und die damit verbundene Zeit sind weniger als knapp bemessen und die täglichen Routinen erlauben es nicht, auf die oft sehr eigenwillig erscheinenden Wünsche und Vorstellungen unserer Kund*innen und ihrer Kinder individuell einzugehen.

Das Zusammenspiel von Politik, Abteilungsmanagement, den Mitarbeiter*innen und unseren Kund*innen wird durch eine weitere, einzuhaltende Gesetzesvorgabe neu zu definieren sein. Machtkämpfe zwischen den verschiedenen Akteur*innen dürfen uns zukünftig nicht noch mehr in unserer Arbeit behindern und lähmen.

Verschaffen wir uns eine qualitätsbringende Perspektive für unser Tätigkeitsfeld – was es für die Zukunft braucht:

  • Einfach strukturierte Dokumentationsfläche für pädagogische Handlungsansätze in Krisensituationen im Alltag
  • Neuformulierung der AGBs, welche die Möglichkeiten und Grenzen der Angebote der MA 10 real widerspiegeln
  • Gruppengröße – Pädagog*innen/Kind Schlüssel
  • Assistenzpersonal – berufsbegleitende Ausbildung
  • Gruppenformen überdenken – was ist zielführend für das kindliche Bildungsspektrum und wie wirken sich psychosoziale Belastungen auf die Kinder und die Mitarbeiter*innen aus
  • Aufstockung von Fachpersonal unter dem Aspekt der inklusiven Bildung – Sonderpädagog*innen (Kindergarten/Hort), Psycholog*innen, Physiotherapeut*innen, Sprachheilpädagog*innen und Logopäd*innen
  • Elternvertretung flächendeckend mit klar umrissenen Aufgaben und Pflichten
  • Transparente Öffentlichkeitsarbeit, welche der Realität entspricht und auch in Krisensituationen Schutzmechanismen vor sofortigem Vertrauensverlust für alle Beteiligten bereithält
  • Beschwerdemanagement und Mediationsstelle – besetzt von weisungsungebundenen Fachkräften

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