Was muss ich tun, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wenn die Erkrankung länger als drei Tage (= ab vier Tagen) andauert, kann sie als Urlaubsunterbrechung anerkannt werden. Dazu musst du die Erkrankung nach dreitägiger Dauer unverzüglich der Dienststelle melden, spätestens aber bei Wiederantritt des Dienstes ist der Dienststelle eine Krankmeldung des zuständigen Krankenversicherungsträgers über Beginn und Dauer der Dienstunfähigkeit zu übergeben. Du musst also eine Krankmeldung vom Arzt vorweisen.
Wenn deine Erkrankung länger als drei Kalendertage und länger als dein Urlaub dauert, dann ist die auf die Arbeitstage fallende Zeit nicht deinem Urlaubsverbrauch anzurechnen. Das gilt analog auch für eine berechtigte Pflegefreistellung während des Erholungsurlaubes. Achtung: Wenn durch die Erkrankung das Ende des Erholungsurlaubes überschritten werden sollte, ist eine Krankmeldung verpflichtend erforderlich. Vorsicht: Durch Erkrankung verlängert sich der Erholungsurlaub nicht automatisch!
Wenn du noch Fragen hast, kontaktiere uns bitte unter 01 4000 838 67.
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