Kann ich mir als BeamtIn den Urlaub abgelten lassen?
Die Abgeltung des Urlaubsanspruches ist grundsätzlich nicht möglich. Die sogenannte Urlaubsersatzleistung gebührt nur bei Ausscheiden aus dem Dienststand und wenn der/die BeamtIn das Unterbleiben des Verbrauchs des Erholungsurlaubs nicht selbst verschuldet hat.
Das bedeutet, der Urlaub wird nur bei Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen abgegolten. Allfällige Sonderzahlungen und Nebengebühren sind laut Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtes Wien zu berücksichtigen. Für vergangene Kalenderjahre wird der jeweilige Dezember-Monatsbezug herangezogen.
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